Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Hauen – Ost 1. Erweiterung“ Öffentliche Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan „Hauen – Ost 1. Erweiterung“
Öffentliche Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Murrhardt hat in öffentlicher Sitzung am 21.05.2026 die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen beraten und untereinander und gegeneinander abgewogen. Außerdem wurde der Umweltbericht erstellt. Dies führte zu Änderungen in der Planung. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) öffentlich gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auszulegen. Dies wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Der Geltungsbereich zum Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Hauen-Ost, 1. Erweiterung“ ergibt sich unmaßstäblich aus folgendem Kartenausschnitt:
Anlass, Ziele und Zwecke der Planung
Die Grundstücke Flst. Nrn. 549, 550/2, 550/3, 574/1, 574/3 und Teilflächen der Grundstücke Flst. Nrn. 551, 556, 570/12 befinden sich derzeit in einem unüberplanten Bereich. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, der bereits geplante Gewerbeflächen darstellt. Da die Stadt derzeit über keine Gewerbeflächen mehr verfügt, können mit dieser Planung 1,47 ha Gewerbefläche erschlossen werden.
Zur Erreichung der genannten städtebaulichen Ziele und zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen sowie für eine geordnete Erschließung und Bebauung ist dieses Bebauungsplanverfahren erforderlich.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht (und artenschutzrechtliche Prüfungen) und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 21.05.2026, erstellt vom Ingenieurbüro G+H IngenieurTeam, werden in der Zeit vom
Montag, den 01.06.2026 bis einschließlich Freitag, den 03.07.2026
(Auslegungsfrist)
im Internet unter www.murrhardt.de/bebauungsplan veröffentlicht.
Folgende PDF-Dateien können heruntergeladen werden:
- Abwaegung_-_Anlage_1.pdf
- Planteil_-_Anlage_2.pdf
- Textteil_-_Anlage_3.pdf
- Begruendung_-_Anlage_4.pdf
- Faunistische_Erfassung_-_Anlage_5.pdf
- Artenschutzrechtliche_Pruefung_-_Anlage_6.pdf
- Ergaenzung_zur_spez._artenschutzrechtlichen_Pruefung_-_Anlage_7.pdf
- Formblatt_-_Anlage_8.pdf
- Auszug_Oekokonto_-_Anlage_9.pdf
Der Umweltbericht (Bestandteil der Begründung) enthält Betrachtungen zu den Schutzgütern Fläche und Boden, Wasser und Grundwasser, Klima und Luft, Landschaft, Landschaftsbild und Erholung, Tier und Pflanzen, biologische Vielfalt, Arten, Biotope, Schutzgüter, Biotoptypen, Kultur- und Sachgüter, Bevölkerung und Gesundheit des Menschen, Art und Menge an Immissionen, Art und Menge der erzeugten Abfälle, Störfallbetriebe).
Die Faunistische Erfassung und artenschutzrechtliche Beurteilung vom 15.10.2022 enthält Betrachtungen zu Säugetieren, Amphibien, Reptilien, Vögel, Tag- und Nachtfalter, Käfer, Libellen und Weichtiere.
Die Artenschutzrechtliche Prüfung vom 05.02.2026/18.02.2026/09.03.2026 enthält Faunistische Untersuchungen zu Reptilien.
Die Ergänzung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vom 19.02.2026 enthält Maßnahmen zur Zauneidechse und zur Goldammer.
Die Unterlagen können zusätzlich in Papierform von jedermann im EG des Amtshauses (Verwaltungsgebäude Klosterhof 11) in Murrhardt während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Wunsch kann eine barrierefreie Einsicht der genannten Unterlagen im Foyer des Rathauses, Marktplatz 10 in Murrhardt, vereinbart werden.
Während der genannten Auslegungsfrist kann sich jedermann zur Planung äußern. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an die Stadt Murrhardt, Baurechtsamt, E-Mail: baurechtsamt(at)murrhardt.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Äußerungen auch auf anderem Weg, insbesondere schriftlich oder vor Ort zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig die Anschrift des Verfassers anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Murrhardt, den 30.05.2026
gez.
Armin Mößner
Bürgermeister