Amtliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 122 Grundbuchordnung
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 122 Grundbuchordnung
Die Anlegung eines Grundbuchs für
die Stadt Murrhardt
als Eigentümerin hinsichtlich folgendem bisher nicht im Grundbuch gebuchten Flurstücks der Gemarkung Kirchenkirnberg (Flur 2 Mettelbach) steht bevor:
| Flurstück | Beschrieb | Größe m2 |
| 61 |
Untere Halde Weg |
98 |
Wegen des genauen Beschriebs und der Lage des Flurstücks wird auf die beim Amtsgericht Waiblingen Grundbuchamt einzusehenden Abschriften der Auszüge aus dem Liegenschaftskataster wie folgt verwiesen:
| Flurstück | Veränderungsnachweis Nr. |
| 61 | Primärkataster, VN 1988/4 sowie Auszug aus dem Liegenschaftskataster vom 07.07.2026 (Flurstücks- und Eigentumsnachweis) |
Im Primärkataster ist als Eigentümer des Grundstücks mit der Bezeichnung „Feldweg 8“ die Gemeinde angegeben. Im VN 1988/4 wurde der „Feldweg 8“ umnummeriert in Flurstück-Nr. 61.
Die Stadt Murrhardt gehört zum Personenkreis der in § 123 GBO genannten Personen.
Das Grundstück kann daher gem. § 3 Abs. 2 GBO entsprechend dem Antrag der Eigentümerin eingebucht werden.
Alle Personen, welche das Eigentum, beschränkt dingliche Rechte oder Eigentumsbeschränkungen an diesem Flurstück in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb eines Monats vom Beginn des Aushangs dieser Bekanntmachung an bzw. bei Veröffentlichung im Amtsblatt innerhalb eines Monats ab Veröffentlichung beim Amtsgericht Waiblingen Grundbuchamt anzumelden und hierbei das o.g. Aktenzeichen anzugeben. Einwendungen können zur Niederschrift des Grundbuchamts oder schriftlich.
Waiblingen, den 31.07.2026
gez.
Jandaurek, Rechtspflegerin