Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 122 Grundbuchordnung


                         Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 122 Grundbuchordnung



Die Anlegung eines Grundbuchs für

die Stadt Murrhardt

als Eigentümerin hinsichtlich folgendem bisher nicht im Grundbuch gebuchten Flurstücks der Gemarkung Kirchenkirnberg (Flur 2 Mettelbach) steht bevor:

Flurstück Beschrieb Größe m2
61

Untere Halde

Weg

98

Wegen des genauen Beschriebs und der Lage des Flurstücks wird auf die beim Amtsgericht Waiblingen Grundbuchamt einzusehenden Abschriften der Auszüge aus dem Liegenschaftskataster wie folgt verwiesen:

Flurstück Veränderungsnachweis Nr.
61 Primärkataster, VN 1988/4 sowie Auszug aus dem Liegenschaftskataster vom 07.07.2026 (Flurstücks- und Eigentumsnachweis)

Im Primärkataster ist als Eigentümer des Grundstücks mit der Bezeichnung „Feldweg 8“ die Gemeinde angegeben. Im VN 1988/4 wurde der „Feldweg 8“ umnummeriert in Flurstück-Nr. 61.

Die Stadt Murrhardt gehört zum Personenkreis der in § 123 GBO genannten Personen.

Das Grundstück kann daher gem. § 3 Abs. 2 GBO entsprechend dem Antrag der Eigentümerin eingebucht werden.

Alle Personen, welche das Eigentum, beschränkt dingliche Rechte oder Eigentumsbeschränkungen an diesem Flurstück in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb eines Monats vom Beginn des Aushangs dieser Bekanntmachung an bzw. bei Veröffentlichung im Amtsblatt innerhalb eines Monats ab Veröffentlichung beim Amtsgericht Waiblingen Grundbuchamt anzumelden und hierbei das o.g. Aktenzeichen anzugeben. Einwendungen können zur Niederschrift des Grundbuchamts oder schriftlich.

Waiblingen, den 31.07.2026    

gez.

Jandaurek, Rechtspflegerin

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Redakteur / Urheber