Wahlaufruf zur Landtagswahl Baden-Württemberg am 08. März 2026
Am Sonntag, 8. März 2026, sind Sie zur Wahl des 18. Landtags von Baden-Württemberg aufgerufen. Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie mit, wer in den nächsten fünf Jahren unseren Wahlkreis vertritt und wer das Land regieren soll.
Der Gesamte Wahlaufruf steht Ihnen hier zum Download bereit.
Am Sonntag den 8. März 2026 findet die Wahl des 18. Landtag von Baden-Württemberg statt. Dabei werden die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg gewählt.
Zum ersten Mal gilt ein reformiertes Wahlrecht mit zwei Stimmen und ein Wahlalter ab 16 Jahren.
Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl der Stadt Murrhardt wird in der Zeit vom 16.02.2026 bis 20.02.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten des Bürgermeisteramts Murrhardt, Bürgerbüro für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten.
Am Sonntag, den 23. Februar 2025, findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Wählerinnen und Wähler im Wahlkreis 269 Schwäbisch Gmünd-Backnang haben zwei Stimmen: eine für die Direktkandidatin bzw. den Direktkandidaten und eine für die Landesliste einer Partei. Die Stimmabgabe ist im Wahllokal oder per Briefwahl möglich. Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 21. Februar 2025, um 15:00 Uhr beantragt werden. Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025, um 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen. Bürgermeister Armin Mößner ruft zur Teilnahme auf: „Nutzen Sie Ihr demokratisches Grundrecht und gehen Sie wählen!“
Gesellschaft und Staat, insbesondere Politik, Verwaltung und Medien, sind auf Informationen über das Wahlergebnis und das Wahlverhalten der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Hierzu wird eine allgemeine und repräsentative Wahlstatistik durchgeführt.
Ihre zu Hause ausgefüllten Stimmzettel bringen Sie bitte am Wahltag mit ins Wahllokal. Den Stimmzettel für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments erhalten Sie im Wahllokal zum Kennzeichnen.
Am 9. Juni 2024 findet die Kommunal- und Europawahl statt. Viele ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind dann wieder im Einsatz: Sie sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen, werten die Stimmzettel aus und stellen das Wahlergebnis in ihrem Wahlbezirk fest. Im Rahmen ihres Amtes sind die Ehrenamtlichen in Baden-Württemberg automatisch und kostenfrei bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) versichert.
Nachdem Sie bereits die Wahlbenachrichtigungen erhalten haben bzw. bis spätestens 19.05.2024 erhalten, werden Ihnen nun in Kürze auch die Stimmzettel für die Kommunalwahlen zugestellt; diese gehen Ihnen bis spätestens 08.06.2024 zu.
Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament -Europawahl- und der Wahl des Gemeinderats, der Wahl des Kreistags und der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart am 09.06.2024.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Datei-Download.
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats, des Kreistags und der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 09.06.2024.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Datei-Download.
Am Montag, den 8. April 2024, 17.00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses (1.OG), Marktplatz 10, 71540 Murrhardt, eine Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Datei-Download.
Am 09. Juni 2024 findet die Wahl des Europäischen Parlaments (Europawahl), die Wahl des Gemeinderats, die Wahl des Kreistags und die Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart statt.
Die Stadt Murrhardt ermöglicht es Parteien und Wählervereinigungen an Informationsständen und mit Plakatwerbung auf öffentlichen Flächen zu werben.
Am Sonntag, dem 09. Juni 2024, findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats statt. In Murrhardt sind dabei 18 Gemeinderäte auf 5 Jahre zu wählen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Bewerber enthalten, wie Gemeinderäte zu wählen sind. Wählbar in den Gemeinderat ist, wer am Wahltag Bürger der Stadt Murrhardt ist und das 16. Lebensjahr vollendet hat. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Datei-Download.