Öffentliche Zustellung
In diesem Bereich informiert die Stadt Murrhardt über sogenannte öffentliche Zustellungen. Eine öffentliche Zustellung erfolgt, wenn Schriftstücke der Verwaltung oder eines Gerichts einer Person nicht auf dem üblichen Postweg zugestellt werden können, beispielsweise weil der aktuelle Aufenthaltsort unbekannt ist. In solchen Fällen wird die Zustellung durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt.
Hier finden Sie Bekanntmachungen über laufende öffentliche Zustellungen der Stadt. Mit der Veröffentlichung gilt das jeweilige Schriftstück nach Ablauf der gesetzlichen Frist als zugestellt.
Sollten aktuell öffentliche Zustellungen vorliegen, werden diese unterhalb dieses Hinweises veröffentlicht. Bitte prüfen Sie die Einträge regelmäßig, sofern Sie vermuten, dass eine Bekanntmachung Sie betreffen könnte.
Für die nachstehend aufgeführten Personen erfolgt die Bekanntmachung eines Dokuments durch öffentliche Zustellung: