Murrhardter Ehrenbürger
Nach §22 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg kann eine Gemeinde Personen, die sich besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen.
Die Ehrenbürgerwürde ist damit die höchste Auszeichnung, die die Stadt Murrhardt vergeben kann.
Von diesem Recht hat die Stadt in Ihrer Geschichte bislang neun Mal Gebrauch gemacht.
Die Würdenträger werden nach der Reihung ihres Verleihungsjahrs vorgestellt:
Die Ehrenbürgerwürde ist damit die höchste Auszeichnung, die die Stadt Murrhardt vergeben kann.
Von diesem Recht hat die Stadt in Ihrer Geschichte bislang neun Mal Gebrauch gemacht.
Die Würdenträger werden nach der Reihung ihres Verleihungsjahrs vorgestellt: