Bekanntmachung des Lärmaktionsplans (LAP) – Stufe 4 der Stadt Murrhardt

Bekanntmachung des Lärmaktionsplans (LAP) – Stufe 4 der Stadt Murrhardt

Bekanntmachung des Lärmaktionsplans (LAP) – Stufe 4 der Stadt Murrhardt

Bekanntmachung des Lärmaktionsplans (LAP) – Stufe 4 der Stadt Murrhardt

Der aufgestellte Entwurf zur Lärmaktionsplanung - Stufe 4 wurde im Rahmen der Bürgerbeteiligung sowie mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt und vom Gemeinderat der Stadt Murrhardt in öffentlicher Sitzung am 12.03.2026 beschlossen.

Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie).

Der Lärmaktionsplan Stufe 4 tritt mit der heutigen Bekanntmachung in Kraft. Hinweis: Der Lärmaktionsplan ist auf der städtischen Homepage (www.murrhardt.de/laermaktionsplan) einsehbar.

Murrhardt, den 21.03.2026

gez.

Armin Mößner

Bürgermeister

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Redakteur / Urheber