Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe 4
Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe 4
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 03.07.2025 den Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe 4 beschlossen und für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben.
Mit der EU Umgebungslärmrichtlinie RL2002/49 hat die Europäische Union eine Richtlinie über die Bewertung und Reduktion von Schallimmissionen verabschiedet. Ähnlich wie das BImSchG zielt die Richtlinie darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu verringern. Damit werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen strategische Lärmkarten zu erstellen und die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Auswirkungen zu informieren. Für Murrhardt ergibt sich aufgrund der Verkehrsbelastung eine Relevanz für den Untersuchungsbereich entlang der L1066 vom westlichen Ortsbeginn bis zur Eisenschmiedmühle.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (Stufe 4) liegt in der Zeit vom
15.07.2025 bis einschließlich 15.08.2025 (beide Tage einschließlich)
zur Einsichtnahme im EG des Amtshauses, Klosterhof 11 (Verwaltungsgebäude) in 71540 Murrhardt während den allgemeinen Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung unter 07192/213-411 öffentlich aus. Zusätzlich zur Offenlegung ist der Entwurf des Lärmaktionsplans auf der Internetseite der Stadt Murrhardt unter: https://www.murrhardt.de/laermaktionsplan einzusehen.
folgende PDF-Dateien können heruntergeladen werden:
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen per E-Mail an: baurechtsamt(at)murrhardt.de oder schriftlich an Stadt Murrhardt, Marktplatz 10, 71540 Murrhardt abgegeben werden oder im Amtshaus, Klosterhof 11 im Zimmer A04 zur Niederschrift gebracht werden.