Stadtentwicklungsplan

Städte und Gemeinden sind gefordert, sich aufgrund der veränderten demographischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen strategisch neu auszurichten. Besondere Herausforderungen zeichnen sich ab in den Bereichen Kinderbetreuung und Bildung durch gesellschaftliche Veränderungen, aber auch bei der Anpassung der öffentlichen Infrastruktur an die demographische Entwicklung.

Ein passender Ansatz für solche grundsätzlichen Themen ist die Stadtentwicklungsplanung. Ergebnis des Planungsprozesses ist ein kommunalpolitischer Kompass für die kommenden Jahre. Der Stadtentwicklungsplan enthält Ziele und Maßnahmen, die schrittweise umgesetzt werden können. Damit geben sich Gemeinderat, Verwaltung und Bürgerschaft eine ganzheitliche Entwicklungsstrategie. Nur mit der Einbindung der Bürgerschaft kann es gelingen die Herausforderungen des demographischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels zu bewältigen und neue Impulse zu erhalten.

 Eine Stadt fängt nie bei Null an. Das Stadtleitbild greift daher Entwicklungen auf und setzt einen Handlungsrahmen mit Zielen und Maßnahmen, die verwirklicht werden sollen bzw. als Daueraufgabe zu begreifen sind. Kommunalpolitik hat als ständige Aufgabe die Interessenabwägung zwischen Wünschenswertem und finanziell Realisierbarem zu beachten. Das Leitbild bietet den entsprechenden Orientierungsrahmen für die städtische Strategie und Prioritäten in wichtigen kommunalen Aufgabenfeldern.

Letztlich hat der Stadtentwicklungsplan aber vor allem das hohe Ziel, eine Basis für „Heimat“ zu schaffen – sowohl für Menschen, die bereits in der Stadt, ihren Stadtbezirken und Teilorten leben als auch für jene, die sich künftig in Murrhardt engagieren.

Neben Ansprüchen an eine intakte und attraktive städtische Infrastruktur, die Bürgerinnen und Bürger zurecht an ein Unterzentrum haben, treten

Erwartungen, wie sich die Arbeitsplätze entwickeln sollen, wie sich die Stadt im demografischen Wandel positionieren soll und welchen Stellenwert ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement und politische Teilhabe haben sollen. Der Stadtentwicklungsplan soll hierfür eine gute Grundlage sein.

Herausforderungen
Die Stadt Murrhardt ist ein attraktiver Wohn- und Arbeitsort im Herzen des Schwäbischen Waldes und der Region Stuttgart zugehörig. Murrhardt besitzt eine lange Tradition als Gewerbe- und Industriestandort und besitzt die Möglichkeit seiner Bevölkerung ein breites Arbeitsplatzangebot zu bieten. Zum attraktiven Wohnort trägt nicht nur die schöne Erholungslandschaft, die hohe Freizeitattraktivität sondern auch die gut ausgebaute örtliche Infrastruktur bei. Die schöne Erholungslandschaft bietet ein einzigartiges Naturerlebnis gepaart mit historischen Eindrücken, was Murrhardt als Erholungsort attraktiv macht und gerne besucht wird. Eine große Stärke Murrhardts ist das reichhaltige und breit gefächerte Vereinsangebot.
 
Im Stadtentwicklungsprozess muss es letztlich gelingen Antworten auf die allgemeinen Entwicklungstrends zu finden, aber auch Antworten sich den eigenen Herausforderungen zu stellen.
 
Es soll ein Leitbild entwickelt werden, das Zusammenhänge und Wechselbeziehungen beachtet, aber auch Prioritäten setzt bei den finanziellen Auswirkungen.
 
Folgende Themen sollten in einem Stadtentwicklungsprozess beleuchtet werden:

  • Demographische Grundlagen
  • Wohnen/Innenentwicklung, Freiraumentwicklung
  • Wirtschaft (Gewerbe, Industrie, Handwerk, Handel, Land- und Forstwirtschaft)
  • Mobilität und Klimaschutz
  • Kinderbetreuung und Bildung
  • Kultur und Freizeit, Tourismus
  • Jugend und Senioren, Vereine/bürgerschaftliches Engagement

 
Methodik und Ablauf
Gemeinderat und Verwaltung sollen mit den Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam  intensiv über die Entwicklung der Stadt Murrhardt und damit den Stadtentwicklungsplan 2030 nachdenken, ihn diskutieren und auf den Weg bringen.
 
Ausgehend von einer umfassenden Analyse der Ausgangssituation und vorliegender Planungen und Konzepte bündelt der Stadtentwicklungsprozess die Überlegungen und arbeitet Maßnahmen als Entwicklungsstrategie aus.
 
Als Zeithorizont ist das Jahr 2030 gewählt. Der Planungszeitraum umfasst damit einen Zeitraum von rund 15 Jahren, der für Stadtentwicklungspläne in der Regel angenommen wird. Dieser Zeitraum ist erforderlich, da Entwicklungen in Städten und Gemeinden mitunter einen längeren Vorlauf und teilweise einen langen Atem bei der Umsetzung benötigen.
 
Der Planungsprozess gliedert sich in vier Abschnitte:

Abschnitt 1: Grundlagenermittlung durch Verwaltung

Abschnitt 2: Klausur mit dem Gemeinderat und Feststellung Entwurf

Abschnitt 3: Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

Abschnitt 4: Stadtentwicklungskonzept Murrhardt 2030

 
Abschnitt 1:
Die Verwaltung hat alle relevanten Grundlagen zusammengeführt und ausgewertet. Neben eigenem Zahlenmaterial und Planungen wurde dabei auf das Angebot des Statistischen Landesamtes zurückgegriffen. Bestandteil war dabei auch die Bevölkerungsvorausrechnung.
 
Abschnitt 2:
Als Einstieg in den Stadtentwicklungsprozess wird gemeinsam mit dem Gemeinderat in einer Klausurtagung intensiv über die Zielsetzungen und mögliche Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele diskutiert und erste Ideen für die strategische Ausrichtung des Gemeindeentwicklungskonzeptes entwickelt.
 
Abschnitt 3:
In diesem Planungsabschnitt werden die Bürgerinnen und Bürger eingebunden, die sich in die Zukunftsgestaltung von Murrhardt einbringen wollen. Dies soll in Bürgergesprächen erfolgen.
 
Abschnitt 4:
Die Ideen und Maßnahmen aus der Klausurtagung des Gemeinderates und des Beteiligungsprozesses werden aufgearbeitet und darauf aufbauend wird das Maßnahmenprogramm erstellt.
 
Abschließend berät und beschließt der Gemeinderat den Stadtentwicklungsplan einschließlich Maßnahmenprogramm und Investitionsprogramm.