Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Murrhardt
19.12.2023
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 16 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Murrhardt am 07.12.2023 folgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Murrhardt vom 18.01.2018 beschlossen: