Bestattungsformen

Reihen- Und Urnenreihengrabstätten

  • Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen oder Urnenbestattungen.
  • Sie werden im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre) zugeteilt.
  • Eine Verlängerung ist nicht möglich.
  • In jedem Reihengrab wird nur ein Verstorbener bzw. eine Urne beigesetzt.
  • Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden.
  • Eine vorzeitige Auflösung der Grabstätte ist nicht möglich.

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Wahlgrabstätten (Familiengrabstätten)

  • Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und/oder die Beisetzung von Urnen.
  • Wahlgräber sind in der Regel einstellig. Es sind bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten zwei Erdbestattungen übereinander und bis zu zwei zusätzliche Urnenbestattungen zulässig. Im Friedhof Vorderwestermurr ist aufgrund der Bodenverhältnisse nur eine Erdbestattung im Wahlgrab möglich.
  • Wahlgräber können auch mehrstellig (Doppelgräber) angelegt werden. Die Belegungsmöglichkeiten verdoppeln sich gleichermaßen.
  • Urnenwahlgräber sind Grabstätte für die Beisetzung von Aschenurnen.
  • In Urnenwahlgräbern können bis zu 4 Urnen bestattet werden.
  • An Wahlgräber/Urnenwahlgräbern wird ein öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht verliehen. Das Nutzungsrecht wird durch Verleihung begründet. Nutzungsberechtigter ist die durch die Verleihung bestimmte Person.
  • Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf Antrag auf die Dauer von 20 Jahren „Nutzungszeit“ eingeräumt.
  • Nutzungsrechte können nur anlässlich eines Todesfalles verliehen werden. Die erneute Verleihung eines Nutzungsrechts ist auf Antrag möglich.
  • Eine vorzeitige Auflösung der Grabstätte ist nicht möglich.
  • Friedhof Murrhardt: 
    Wahlgrabstätten stehen ausschließlich im neuen Friedhofteil zur Verfügung. Hier besteht die Auswahlmöglichkeit zwischen Grabfeldern mit Waschbetonplatten oder solchen mit herkömmlichen Einfassungen.
    Friedhof Fornsbach:  
    Wahlgrabstätten stehen ausschließlich im neuen Friedhofteil zur Verfügung.
  • Friedhof Murrhardt:
    Urnenwahlgrabstätten stehen wahlweise im Bereich des alten Friedhofs am Feuersee (Größe: 0,80 x 0,80 m) oder aber im neuen Friedhofsteil zur Verfügung (0,80 x 1,20 m).
    Friedhof Fornsbach:
    Urnenwahlgrabstätten stehen in einem Gräberfeld im alten Friedhofsteil zur Verfügung (1,10 x 0,55 m)

Gemeinschaftsgrabfeld für Urnen (nur auf dem Friedhof Murrhardt)

Das Gemeinschaftsfeld für Urnen ist als Rasengrabfeld ausgewiesen.
Die Bestattung der Urnen erfolgt namenlos zu einem nicht genannten Termin durch die Friedhofverwaltung.

Die Aufstellung oder Anbringung von Gedenksteinen oder Grabdenkmalen durch Hinterbliebene ist nicht möglich. Verfügungs- oder Nutzungsrechte werden nicht erteilt. Die Pflege des Grabfeldes erfolgt ausschließlich durch Beauftragte der Friedhofverwaltung. Gemeinschaftsgrabfelder für Erdbestattungen stehen nicht zur Verfügung.

Gemeinschaftsgrabfeld mit Namenstafel (Friedhof Murrhardt und Fornsbach)

  • Die Bestattung der Urnen erfolgt im Beisein der Angehörigen.
  • Die Lieferung, Verlegung sowie die Beschriftung (Vorname, Nachname, Geburts- und Sterbedatum) der Namenstafeln erfolgt durch die Friedhofverwaltung.
  • Die Aufstellung oder Anbringung von zusätzlichen Gedenksteinen oder Grabdenkmalen durch Hinterbliebene ist nicht möglich.
  • Die Pflege des gesamten Grabfeldes übernimmt die Friedhofverwaltung für Dauer der 20-jährigen Ruhezeit.
  • Verfügungsrechte oder Nutzungsrechte werden nicht erteilt. Es besteht keine Verlängerungsmöglichkeit.
  • Die Zubettung weiterer Urnen ist nicht möglich.

Urnenstelen (nur auf dem Friedhof Murrhardt)

  • In einer Urnenstelenkammer können bei gleichzeitig laufender Ruhezeit maximal zwei Urnen beigesetzt werden. Die Beisetzung in einer Überurne ist zulässig.
  • Urnenstelenkammern haben Wahlgrabcharakter, die Bestimmungen geltend entsprechend.
  • Urnen in Urnenstelenkammern werden nach Ablauf der Ruhezeit sofern die Nutzungszeit nicht verlängert wurde oder wird, im Gemeinschaftsgrabfeld beigesetzt.
  • Blumenschmuck an der Urnenstele ist nicht zugelassen.

Urnenstelenanlage

Baumgrabfeld (nur auf dem Friedhof Murrhardt)

  • Die Bestattung der Urnen erfolgt im Beisein der Angehörigen.
  • Die Pflege des gesamten Grabfeldes übernimmt die Friedhofverwaltung für die Dauer der 20-jährigen Ruhezeit.
  • Verfügungs- oder Nutzungsrechte werden nicht erteilt. Es besteht keine Verlängerungsmöglichkeit.
  • Die Zubettung weiterer Urnen ist nicht möglich.
  • Die Anbringung der Namenstafeln erfolgt durch die Friedhofverwaltung.
  • Die Aufstellung oder Anbringung von zusätzliche Gedenksteinen oder Grabdenkmale durch Hinterbliebene ist nicht möglich.
  • Blumenschmuck am Baumgrabfeld ist nicht zugelassen.

Baumgrabfeld Friedhof Murrhardt

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Ihr Ansprechpartner

Birgit Elser

Vorzimmer Stadtkämmerei