Mietspiegel

Die Stadt Murrhardt hat aufgrund geänderter Marktgegebenheiten in Kooperation mit der Stadt Backnang und deren Umlandgemeinden einen (einfachen) Mietspiegel gemäß § 558 c BGB erstellt. Er schreibt den bestehenden Mietspiegel aus dem Jahr 2022 fort. Der Mietspiegel tritt am 1. August 2025 in Kraft.

Der Mietspiegel 2025 kann kostenlos auf der Homepage der Stadt Murrhardt heruntergeladen werden. Zusätzlich steht ein Online-Mietenrechner zur Verfügung, welcher eine komfortable Möglichkeit bietet, die ortsübliche Vergleichsmiete zu berechnen.

Der Mietspiegel wurde erneut in Zusammenarbeit mit dem Institut für empirische Marktanalysen (EMA-Institut) erarbeitet. Grundlage bildeten umfassende Datenerhebungen unter Mieterinnen und Mietern sowie Vermietenden in Murrhardt.

Der Mietspiegel ist gemäß § 558c BGB eine Übersicht über die im Gemeindegebiet gezahlten Mieten für frei finanzierten Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich energetischer Ausstattung und Beschaffenheit (= ortsübliche Vergleichsmiete). Die ortsübliche Vergleichsmiete setzt sich aus Mieten zusammen, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder, von Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geändert worden sind.

Der Mietspiegel trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen. Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien aus Unkenntnis über das Mietniveau sollen vermieden bzw. versachlicht, Kosten der Beschaffung und Bewertung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall geringgehalten werden.