Gutachterausschuss oberes Murrtal

Durch die Änderung der Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg im Jahr 2017 wurden die örtlichen Gutachterausschüsse zur Bildung von größeren Verbünden angehalten.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, haben sich zum 01.10.2021 die Gutachterausschüsse der Stadt Murrhardt und der Gemeinden Sulzbach an der Murr, Großerlach und Spiegelberg zum Gemeinsamen Gutachterausschuss „Oberes Murrtal“ zusammengeschlossen. Durch den Zusammenschluss der vier Gutachterausschüsse kann eine bessere Basis für die notwendige Ableitung der gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsdaten geschaffen werden. Hierdurch kann eine Verbesserung der Qualität und damit einer höheren Rechtssicherheit der zu erstellenden Verkehrswertgutachten erzielt werden.

Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehören die Erstellung von Gutachten über den Verkehrs- bzw. Marktwert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken. Außerdem ist der Ausschuss für die Ermittlung von Bodenrichtwerten und die Führung der Kaufpreissammlung nach § 193 BauGB zuständig. Diese bildet die Basis für Verkehrswertgutachten, den Grundstücksmarktbericht und für Auskünfte an Sachverständige und Behörden.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist bei der Stadt Murrhardt angesiedelt. Die Geschäftsstelle ist dem Baurechtsamt zugeordnet. Ansprechpartnerin ist Frau Michaela Bay (Telefon 07192/213-411), E-Mail: gutachten(at)murrhardt.de).

Die Mitglieder des Gutachterausschusses wurden zum 01.10.2021 für die Dauer von 4 Jahren neu bestellt.

Der Vorsitzende des Gutachterausschusses ist Herr Andreas Nerrn, sein Stellvertreter ist Herr Martin Hübl. Weitere ehrenamtliche Gutachter werden von allen Mitgliedskommunen anteilig gestellt und werden bei Gutachten in den jeweiligen Kommunen einbezogen.

Dieses sind für die Stadt Murrhardt:
Herr Hans-Ulrich Feil, Herr Matthias Gruber, Herr Martin Wurst und Herr Micha Schütt.

Für die Gemeinde Sulzbach an der Murr:
Herr Reinhold Haag, Herr Uwe Weber und Herr Zvonko Stanisic.

Für die Gemeinde Spiegelberg:
Frau Ina Krone, Herr Andreas Kircher und Herr Matthias Kircher.

Für die Gemeinde Großerlach:
Herr Peter Hinz, Herr Roland Völker und Herr Klaus Kugler.

Frau Eva Kozlik ist als Finanzbeamtin beim Finanzamt Backnang tätig. Die Bestellung eines Mitarbeiters vom Finanzamt ist für den Beschluss über die Bodenrichtwerte gesetzlich vorgeschrieben.

Anträge für Verkehrswertgutachten (s. unten) sind bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses „Oberes Murrtal“ zu stellen, können jedoch auch bei den Kommunen vor Ort eingereicht werden.

Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens werden Gebühren fällig, diese sind im Anschluss an diese Seite in einer Gebührensatzung zusammengefasst.

Antragsformular

Gebührensatzung

Bodenrichtwerte
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für Grundstücke innerhalb eines räumlich abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie dem Grundstückszuschnitt, weitgehend übereinstimmen (vgl. § 196 Abs. 1 BauGB).

Die Bodenrichtwerte werden flächendeckend ermittelt, werden auf den Quadratmeter Grundstücksfläche bezogen und zusammen mit den wesentlichen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen eines Bezugsgrundstücks (Bodenrichtwertgrundstück) angegeben sowie in Kartenform dargestellt.

Für die Bodenrichtwertzonen werden mindestens alle zwei Jahre zum Ende des geraden Kalenderjahres neue Bodenrichtwerte ermittelt (§ 12 Gutachterausschussverordnung BW).

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Bodenrichtwerte können bei der Geschäftsstelle in Murrhardt abgefragt werden. Voraussichtlich sind ab Mitte 2022 die Bodenrichtwerte über das Bodenrichtwertinformationssystem in Baden-Württemberg (BORIS) öffentlich einsehbar.

Die jeweils gültigen Bodenrichtwerte der Mitgliedskommunen können nachfolgend abgerufen werden:

Murrhardt
Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte Sulzbach an der Murr
Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte Spiegelberg
Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte Großerlach
Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte beziehen sich rein auf die Grundstücke. Noch in der Zukunft zu erhebende Erschließungsbeiträge sind nicht berücksichtigt. Bei den Bauerwartungslandpreisen wurden nur Kaufverträge zwischen der jeweiligen Kommune und Privatverkäufern berücksichtigt. Einen privaten Markt gibt es für diesen Bereich nicht.

Weitere Auskünfte über Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses, Frau Michaela Bay, Tel. 07192/213-411 oder per Email an gutachten(at)murrhardt.de.