Erhaltungssatzung
zur Erhaltung des historischen Altstadtbereiches bedarf es für den Abbruch, Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen der Genehmigung.
Baurechtsamt
Raum A03
zur Erhaltung des historischen Altstadtbereiches bedarf es für den Abbruch, Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen der Genehmigung.