INFORMATIONEN ZUR GRUNDSTEUERREFORM

Ab 1. Januar 2025 erhält die Grundsteuer mit dem im November 2020 verabschiedeten Grundsteuergesetz (LGrStG) eine neue Grundlage. Sie wirkt sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 für alle Grundstücke aus.

Aktuell erhalten die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer vom Finanzamt die Aufforderung die Bemessungsgrundlagen zur Grundsteuer ab dem Jahr 2025 in Form einer Steuererklärung abzugeben. Die Frist hierfür ist vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 bemessen.

Erste Informationen haben wir Ihnen mit den Grundsteuerjahresbescheiden 2022 zukommen lassen. Diese finden Sie hier.

Eine weitere Informationsquelle ist das Internetangebot des Landes Baden-Württemberg unter grundsteuer-bw.de.

Einen Flyer zur neuen Grundsteuer in Baden-Württemberg erhalten Sie hier.

Bodenrichtwerte für die Erklärung zur Grundsteuer ab 2025

Ein wichtiger Faktor für die Erklärung zur Grundsteuer ab 2025 sind die Bodenrichtwerte. Diese wurden durch den Gemeinsamen Gutachterausschuss Oberes Murrtal mit Wirkung zum 1. Juli 2022 neu festgesetzt. Die Bodenrichtwerttabelle können Sie hier einsehen.

Auswirkungen auf die Grundsteuerhebesätze in Murrhardt

Die Grundsteuer als den Städten und Gemeinden zustehenden Realsteuer ist mit einem Grundsteueraufkommen aus der Grundsteuer A und Grundsteuer B von zusammen rund 2.000.000 Euro eine wichtige Einnahmequelle für den Haushalt der Stadt Murrhardt. Die Grundsteuer bemisst sich aus der Summe der durch das Finanzamt per Bescheid festgestellten Grundsteuermessbeträge multipliziert mit den Hebesätzen der Stadt Murrhardt gemäß der Realsteuersatzung. Die Hebesätze sind aktuell für die Grundsteuer A 350 v.H. (seit 01.01.2003) und für die Grundsteuer B 380 v.H. (seit 01.01.2017).

Auswirkungen auf die Grundsteuerhebesätze mit einem etwaigen Anpassungsbedarf in Murrhardt können letztlich erst getroffen werden wenn die Summe der Grundsteuermessbeträge für die Grundsteuer ab 2025 feststehen und der Stadt Murrhardt vom Finanzamt übermittelt wurden. Dies wird voraussichtlich erst im Jahr 2024 der Fall sein. Am Ende ist es Aufgabe des Gemeinderates als Satzungsgeber über die Höhe der Realsteuerhebesätze Beschluss zu fassen.

Bei Fragen zur Grundsteuerreform können Sie sich an die Stadtkämmerei, Sachgebiet Steuern, unter Tel. 07192/213-305 oder per E-Mail an info(at)murrhardt.de wenden.

Ihr Ansprechpartner

Marisa Bippus

Sachbearbeiterin Steuern