Stadtnachricht

Landesfamilienpass


Auch dieses Jahr sind wieder neue Gutscheine im Rahmen des Landesfamilienpasses erhältlich. Familien, die bereits einen Landesfamilienpass besitzen, erhalten die Gutscheine für das Jahr 2024 ohne einen neuen Antrag zu stellen. Die Gutscheine können jedoch nur gegen Vorlage des Landesfamilienpasses ausgehändigt werden.

Neue Anträge für einen Landesfamilienpass können jederzeit gestellt werden. Hierzu muss man zum begünstigten Personenkreis gehören. Zum begünstigten Personenkreis gehören:

-       Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben

-       Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

-       Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behindertem Kind mit mind. 50 v.H. Erwerbsminderung

-       Familien, die Bürgergeld beziehen oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

-       Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

-       Familien die Wohngeldberechtigt sind

Anträge und Gutscheine für Freizeiteinrichtungen und Sehenswürdigkeiten in Baden-Württemberg sind erhältlich im Bürgerbüro der Stadt Murrhardt (Hauptstraße 24).

Neben den Eltern können auch weitere fest in den Pass eingetragene Begleitpersonen den Pass zusammen mit den Kindern nutzen. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt werden die, die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen können.

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Murrhardt, Amt für Ordnung und Soziales