Stadtnachricht

Einhaltung des Lichtraumprofils

Wuchernde Hecken, Büsche und Bäume beeinträchtigen den Straßenverkehr

Mit Einsetzen des Frühlings treiben Hecken, Büsche und Bäume besonders stark aus. Als Grundstücksumfriedung auch in den öffentlichen Verkehrsraum hinein, wodurch Straßen, Geh- und Radwege nur noch eingeschränkt benutzbar sind. Grundstücksbesitzer sind deshalb verpflichtet Ihre Hecken, Büsche und Bäume soweit zurück zu schneiden, dass sich Fußgänger und Fahrzeuge ungehindert im Verkehrsraum bewegen können. Ein sogenanntes Lichtraumprofil / Straßenprofil legt bestimmte Maße und Sicherheitsabstände zu Straßen, Geh- und Radwegen fest, die unbedingt einzuhalten sind. So muss der freie Raum über der Straße mindestens 4,50 Meter betragen, über Gehwegen mindestens 2,50 Meter und neben Straßen ohne Gehweg mindestens 50 Zentimeter. Neben Gehwegen müssen Hecken, Sträucher und Bäume so zurückgeschnitten werden, dass sie nicht in den Gehweg ragen. Seitliche Sicherheitsabstände gibt es neben Gehwegen nicht. Kommt es wegen nicht eingehaltenem Lichtraumprofil zu Schäden an Fahrzeugen oder zu Verletzungen bei Fußgängern, zum Beispiel durch Äste, haftet der Grundstücksbesitzer in vollem Umfang. Um Beachtung wird gebeten.

Vorgaben des Lichtraumprofils auf einer Skizze

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Murrhardt, Amt für Ordnung und Soziales